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gemäß der nachfolgenden Pressemitteilung/Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. März 2024 ist das Fertigarzneimittel Wegovy® mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist, nach Stand vom 21. März 2024 keine Leistung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Derzeit ist eine Verordnung und der nachfolgende Bezug auf einem Privatrezept möglich.

Nachfolgend sehen Sie die Pressemitteilung/Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. März 2024:

Meldung | Arzneimittel

G-BA vollzieht den gesetzlichen Verordnungsausschluss für das Abmagerungsmittel Wegovy® nach

Berlin, 21. März 2024 – Arzneimittel, die zum Abnehmen eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2004 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Solche Arzneimittel gelten als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Dieser gesetzliche Verordnungsausschluss greift auch für das Fertigarzneimittel Wegovy® mit dem Wirkstoff Semaglutid, das zur Gewichtsreduktion zugelassen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Ausschluss als Kassenleistung heute durch einen Beschluss formal nachvollzogen und Wegovy®, auch bekannt als „Abnehmspritze“, in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage II – Lifestyle-Arzneimittel) entsprechend gelistet. Die gesetzliche Regelung zum Verordnungsausschluss galt aber bereits zuvor. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und bei anderen Indikationen wie dem Diabetes mellitus Typ 2 angewendet werden, fallen nicht unter den gesetzlichen Verordnungsausschluss.

Im Stellungnahmeverfahren zum Beschlussentwurf hatte sich der G-BA intensiv mit Forderungen auseinandergesetzt, für Wegovy® Sonderregelungen zumindest bei starkem Übergewicht (ab einem BMI über 30) aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen in diesen Fällen zu treffen. Einen solchen Entscheidungsspielraum sah der G-BA aufgrund des generellen gesetzlichen Verordnungsausschlusses jedoch nicht.

Ein Wirkstoff – drei Fertigarzneimittel

Das pharmazeutische Unternehmen bringt den Wirkstoff Semaglutid für verschiedene Anwendungsgebiete und unter jeweils anderen Produktnahmen auf den Markt: Wegovy®, Rybelsus® und Ozempic®.

  • Wegovy® ist – ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität – für adipöse oder stark übergewichtige Patientinnen und Patienten zur Gewichtsregulierung zugelassen. Aufgrund des Anwendungsgebietes „Gewichtsregulierung“ gilt der gesetzliche Verordnungsausschluss. Deshalb kann Wegovy® auch nicht im jüngst vom G-BA beschlossenen DMP Adipositas berücksichtigt werden – der G-BA hat hier keinen Ermessensspielraum.
  • Rybelsus®/Ozempic® sind zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 zugelassen: Eine Verordnung ist in diesem zugelassenen Anwendungsgebiet seit Markteintritt in Deutschland möglich – die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten.

Inkrafttreten

Der Beschluss tritt nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

[Pressemitteilung/Meldung vom 21.03.2024, https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1170/, Seitenabruf am 27.03.2024]

Beschluss

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II:
Semaglutid (Wegovy)

[Beschlüsse> Arzneimittel> Lifestyle-Arzneimittel (Anlage II)> Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II: Semaglutid (Wegovy)https://www.g-ba.de/beschluesse/6513/, Seitenabruf am 27.03.2024]